CODE OF CONDUCT MBA Solutions GmbH
Präambel
MBA Solutions GmbH, ist ein deutscher Dienstleister im Bereich Merchandise Produkte mit Sitz in Troisdorf.
Wir erheben den Anspruch unsere Kunden nicht nur mit gutem Service und Qualität zu beliefern, sondern wir leisten auch einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind.
Wir bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht, unabhängig davon, ob wir in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt wirtschaftlich tätig sind.
Der Code of Conduct gibt das gemeinsame Grundverständnis für gesellschaftlich verantwortliches, unternehmerisches Handeln in der Branche der deutschen Textil- und Modewirtschaft wieder. Er dient zugleich als Orientierungsrahmen, an dem die Unternehmen ihre Entscheidungen und Maßnahmen individuell ausrichten können, und berücksichtigt auch die Belange von kleinen und mittelständischen Lieferanten und deren Herausforderungen in einer zunehmend globalen und vernetzten Wirtschaft.
Wir handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Code of Conduct festgehalten sind.
Wir bekennen uns zu unserer Sorgfaltspflicht.
Wir teilen die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und werden im Rahmen unserer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen unseren Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, werden wir nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.
Wir respektieren die Würde des Menschen und achten die international anerkannten Menschenrechte unter Bezugnahme auf:
- Die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte („Universal Declaration of Human Rights | United Nations“)
- Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte OHCHR guidingprinciplesbusinesshr_en.pdf (ohchr.org)
- Die OECD Leitsätze zur Erfüllung der Solgfaltspflicht OECD-leitfaden-fur-die-erfullung-der-sorgfaltspflicht-fur-verantwortungsvolles-unternehmerisches-handeln.pdf
- Sowie den Leitfaden der OECD für Multinationale Unternehmen Publikationen – Organisation for Economic Co-operation and Development (oecd.org)
- Die Erklärung der ILO (International Labor Organization )über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (DECLARATION)
In allen unseren Geschäftsaktivitäten sind wir stets bestrebt, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Wir erwarten das Gleiche von unseren Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützen wir hierbei unsere Produktionspartner.
Wir behandeln unsere Mitarbeiter und unsere Lieferanten mit Wertschätzung, dazu zählen insbesondere auch die Arbeiter ohne deren Hilfe wir keine Produkte herstellen könnten und die maßgeblich an unserem Erfolg beteiligt sind.
1.0 SORGFALTSPFLICHT
Wir bekennen uns zu unserer Sorgfaltspflicht und erwarten das Gleiche von unseren Lieferanten.
Ziel ist es die Rechte Betroffenen zu stärken.
Der Lieferant erkennt bei jeder Order die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte an, indem er den Auftrag bestätigt, an den unser CoC angegliedert und mit der Order verschickt wird.
Zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Arbeitssituation und die Umwelt pflegen wir eine offene transparente Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten und leisten Hilfestellung, wo immer es geht. Von unseren Lieferanten erwarten wir im Gegenzug transparente Informationen und ein ernstes Bemühen gemeinsam Probleme abzustellen und Situationen zu verbessern.
2.0 MENSCHENRECHTE
2.1.KINDERARBEIT
Wir tolerieren keine Kinderarbeit und beachten das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. In jedem Fall beschäftigen wir keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren.
Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahre sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.
2.2.ZWANGSARBEIT
Wir lehnen jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab, einschließlich jeglicher Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels oder sonstiger unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind und erwarten das Gleiche von unseren Vertragspartnern.
Unsere Lieferanten gewährleistet, dass keine unfreiwillige Arbeit, Zwangsarbeit oder eine Form von Sklaverei, auch nicht in den unteren Zulieferketten, passiert. Jede Form von Arbeit muss freiwillig geschehen.
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass Beschäfftigte keine persönlichen Papiere abgeben müssen (z.B.Pässe) und auch keinerlei Beschäfftigungspauschalen hinterlegen müssen, um den Job zu erhalten. Alle Beschäfftigten bekommen eine Einweisung in die Richtlinien und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Jede Form von Bestrafung, psychischer und/oder physischer Art, sowie andere Formen des Menschenhandels sind verboten und sofort zu melden, falls diese bekannt werden. (siehe Beschwerdemanagementportal auf unserer Webseite).
2.3.VIELFALT/ DISKREMINIERUNG
Wir fördern eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt unserer Mitarbeitenden geschätzt wird. Wir bekennen uns zur Chancengleichheit und lehnen jede Form von Diskriminierung bzw. ungerechtfertigter Ungleichbehandlung in Beschäftigung ab, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung.
2.4 ARBEITSZEITEN
Wir halten uns an die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub. In jedem Fall achten wir darauf, dass Überstunden werden mindestens gemäß den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen ausgeglichen oder vergütet; ihre Anordnung erfolgt ausnahmsweise und ausschließlich auf gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Grundlage. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Der Lieferant hält alle national geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen und bezahltem Erholungsurlaub ein.
* die reguläre wöchentliche Arbeitszeit in der Woche nicht überschritten wird.
* das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag eingehalten wird.
* nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen regelmäßig mindestens ein
arbeitsfreier Tag folgt.
*gesetzliche oder religiöse Feiertage und Urlaube respektiert werden.
2.5.VERGÜTUNG
Der Lieferant bezahlt seine Beschäftigten gemäß dem lokalen Mindestlohngesetz und den geltenden Tarifverträgen in Übereinstimmung mit den Branchenstandards.
Der Lieferant bezahlt die Beschäftigten fristgerecht.
Beschäftigungsunterlagen müssen in der Sprache verfasst sein, die der Arbeiter versteht. Der Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme, werden von uns nicht geduldet.
2.6 VERSAMMLUNGSFREIHEIT/GEWERKSCHAFTEN
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit
dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, suchen wir sachgerechte Kompromisse.
Unsere Lieferanten erkennen diese Rechte an und fördern, dass die Arbeiter ohne Bedrohung an Wahlen zu einer Gewerkschaftsvertretung teilnehmen können, soweit es die politischen Verhältnisse des Landes zulassen.
2.7 ARBEITSSCHUTZ
Wir beachten die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
In enger Kommunikation mit unseren Lieferanten gewährleisten diese die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, indem sie einen für ihr Unternehmen angemessenen Ansatz für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement anwenden mit dem Ziel Unfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Arbeiter zu erhalten. Das beinhaltet Schutzvorrichtungen an den Maschinen, Arbeitsschutzbekleidung, wo nötig.
3.0 ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG / UMWELTSCHUTZ
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben wir unsere geschäftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte aus und bekennen uns zum Ziel einer weltweiten klimaneutralen Zukunft.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass diese alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten und ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren implementieren.
Ist dieses bei Geschäftsbeginn noch unvollständig oder weist es Lücken auf, verpflichten sich unsere Lieferanten dafür zu sorgen, dass Lücken geschlossen und Abhilfe geleistet wird, sofern dies die gesetzlichen Möglichkeiten in den Produktionsländern zulassen. Wir planen, fördern und kontrollieren den kontinuierlicher Verbesserungsprozess.
Dies gilt insbesondere für :
* fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen und anderen Chemikalien sowie mit Abfällen, einschließlich Entsorgung;
* Anstrengungen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen und Minimierung von Emissionen/Schadstoffausstoß aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase), aber auch durch Verkehr und Transportmitteln zu den Fabriken.
* verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit Wasser
* Schonung natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen;
* Förderung des Einsatzes von kreislauf- und sonstigen klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten;
* Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils grüner bzw. erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an unseren Unternehmensstandorten.
3.1. TIER-und ARTENSCHUTZ
Wir beachten die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richten unser unternehmerisches Handeln entsprechend danach aus.
Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 11 ist einzuhalten.
Explizit verpflichten wir unsere Lieferanten die Tierschutzgesetze einzuhalten, und keine Tiere zu quälen oder zu verletzen, in unzumutbaren Tiertransporten leiden zu lassen und in nicht-artungerechter Haltung zu halten oder sonstigen Missbrauch mit Tieren zu betreiben.
4.0 ETHISCHES WIRTSHAFTEN UND INTEGRITÄT/ WETTBEWERB und HANDEL
Wir verfolgen ausschließlich legitime Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern.
Wir verhalten uns gegenüber unseren Geschäfts-partnern und Kunden fair und wertschätzend. Wir respektieren die unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Hinter-gründe sowie Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind. Wir orientieren unser unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde.
Wir treten für einen freien und fairen Welthandel ein und halten uns an das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind.
Wir erwarten von unseren Lieferanten das Gleiche und dass diese die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze einhalten.
4.1. VERBRAUCHERINTERESSEN
Soweit unsere Produkte und Leistungen die Interessen von Verbrauchern betreffen, haben wir geeignete Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Qualität der von uns angebotenen Produkte oder Leistungen zu gewährleisten. Wir stellen dabei sicher, dass unsere Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.
Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigen wir die Verbraucherinteressen, indem wir faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und die Verbraucher-aufklärung fördern. Den Interessen von Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung und anderen schutzbedürftigen Verbrauchergruppen schenken wir besondere Achtsamkeit.
4.2. KORRUPTION/HANDELSKONTROLLE/GELDWÄSCHE
Wir lehnen jede Form von Bestechung und Korruption ab und vermeiden bereits jeglichen Anschein hiervon, wie es z.B. in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen der Fall ist.
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und halten uns an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche. Wir erwarten im Gegenzug von unseren Lieferanten, dass diese ebenfalls den Gesetzen entsprechen.
4.3 WETTBEWERB
Wir treten für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Wir dulden keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellen sicher, dass wir in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handeln. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäfts-praktiken lehnen wir ab. Interessenkonflikten sind zu vermeiden, wenn diese der Geschäftsbeziehung und dem Arbeiterumfeld schaden und die Objektivität beeinträchtigen.
Der Lieferant hält alle geltenden Exportkontrollen, Sanktionen und Zollgesetze und -vorschriften, einschließlich der Verbote und Beschränkungen („Handelsgesetze“) ein. Insbesondere stellt der Lieferant sicher, dass der Lieferant selbst, sein/e wirtschaftlich Berechtigte/n, alle seine Vertreter und andere von ihm eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als „Denied Party“ erfasst sind.
4.4. SCHUTZ VON INFORMATION UND GEISTIGEM EIGENTUM
Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und halten uns beim Umgang mit persönlichen Informationen an die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.
Wir achten sorgfältig darauf, dass uns anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche In-formationen unserer Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung angemessen geschützt sind, mindestens je-doch nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheim-nissen.
Wir treten für Informationssicherheit in Bezug auf Daten (gemäß DSGVO) inklusive persönlicher Daten ein.
5.0 UMSETZUNG
Wir respektieren das geistige Eigentum von unseren Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten und achten beim Transfer von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden. Wir stellen die gleichen Anforderungen an unsere Lieferanten.
Wir unternehmen geeignete und zumutbare Anstrengungen, um die Inhalte des Code of Conduct fortlaufend an allen Standorten unseres Unternehmens einzuhalten. Wir haben hierfür geeignete Maßnahmen und Prozesse eingerichtet und dokumentieren deren Umsetzung unternehmensintern in angemessener Weise. Die Unternehmensleitung informiert sich in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung und Arbeit der zuständigen Stellen und Personen.
Wir setzen grundsätzlich auf langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen. Wir identifizieren und überprüfen daher unsere Vertragspartner in geeigneter Weise, bevor wir eine Lieferbeziehung eingehen, z. B. durch Selbstauskunft, Lieferantenbewertung oder Ähnliches.
Wir behalten uns gegenüber unseren Lieferpartnern vor, die Einhaltung unserer Erwartungshaltung zu kontrollieren, z. B. mittels Auditierung.
Werden schwerwiegende Verstöße festgestellt, behalten wir uns angemessene vertragliche Konsequenzen vor, einschließlich der Beendigung der Geschäftsbeziehung. Wir erwarten in jedem Fall, dass auf festgestellte Verstöße mit geeigneten Maßnahmen zur Prävention bzw. Abhilfe reagiert wird und reagieren selbst sofort, wenn eine Beschwerde bei uns eingeht.
5.1 SCHULUNGEN
Wir kommunizieren die Inhalte des Code of Conduct gegenüber unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen wesentlichen Stakeholdern und schulen unsere Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu einzelnen Themen des Code of Conduct. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie den Code of Conduct einhalten. Wir leisten Hilfestellung bei unseren Lieferanten zur Umsetzung von Zertifizierungen und vermitteln die Notwendigkeiten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ebenfalls an kontinuierlichen Schulungen teilnehmen. Wir haben hierfür geeignete Maßnahmen installiert.
5.2.ERWARTUNGSHALTUNG / MAßNAHMEN/KONTROLLEN
Die Inhalte des Code of Conduct spiegeln auch unsere Erwartungen an unsere Lieferpartner und sonstigen Vertragspartner in unseren Lieferketten wider. Wir erwarten insoweit, dass sie sich an den Inhalten des Code of Conduct orientieren oder einen vergleichbaren Verhaltenskodex anwenden und bestärken sie darin, diese Erwartungshaltung ihrerseits von den Vertragspartnern in ihrer Lieferkette einzufordern.
5.3 BESCHWERDEN
Wir nehmen jeden Verstoß gegen den Code of Conduct sehr ernst.
Bei Meldungen über Verstöße leiten wir Maßnahmen zur ordnungsgemäßen und ver-traulichen Klärung ein und ergreifen im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen im Sinne von Abhilfe oder Prävention.
Wir ermuntern jeden, der Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex feststellt, uns diese zu melden. Wir ermuntern auch die Arbeiter in den Fabriken uns zu schreiben und uns ihre Probleme zu schildern. Mail: complaint@mba-solutions.de
5.4 ZIEL: KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG
Wir ermutigen den Lieferanten innovative Ideen zu unterbreiten, die zu weiteren sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Verbesserungen beitragen. Wir fördern den offenen, transparenten Austausch mit unseren Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und allen Stakeholdern auf partnerschaftlicher Ebene.
Troisdorf, 24.03.2023 Geschäftsleitung/ Jochen Pütz-Kurth